25 % auf Sparbuch, Giro-, Tagesgeld- und Festgeldkonto
Der Sondersatz von 25 % gilt für Zinsen aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten – also Sparbuch, Sparkonto, Girokonto, Tagesgeld und Festgeld. Die österreichische Bank behält die KESt automatisch ein und führt sie ab (Endbesteuerung); in der Steuererklärung taucht davon nichts mehr auf.
Kein Freibetrag, kein Verlustausgleich
Anders als in Deutschland (Sparerpauschbetrag 1.000 €) gibt es in Österreich keinen Freibetrag – die KESt fällt ab dem ersten Cent Zinsen an. Außerdem sind Sparzinsen vom Verlustausgleich ausgenommen: Verluste aus Aktien oder ETFs mindern die Steuer auf deine Zinsen nicht.
Ausländische Tagesgeld- und Festgeldkonten (Zinsplattformen)
Zinsen von ausländischen Banken – etwa über Plattformen wie Raisin/WeltSparen & Co. – kommen brutto ohne KESt-Abzug an. Steuerfrei sind sie deshalb nicht: Du erklärst sie selbst in der Steuererklärung (Beilage E1kv), besteuert wird ebenfalls mit dem Sondersatz von 25 %. Eine im Ausland einbehaltene Quellensteuer auf Zinsen wird dabei nach DBA angerechnet.
Achtung, Abgrenzung: Anleihen und Geldmarkt-ETFs sind keine „Zinsen“
Der 25-%-Satz gilt nur für Bankeinlagen. Kupons und Kursgewinne von Anleihen, Erträge von Anleihen- und Geldmarkt-ETFs sowie Zinsen aus P2P-Krediten unterliegen dem normalen Satz von 27,5 %. Dafür nehmen diese Produkte am Verlustausgleich teil – was je nach Situation sogar ein Vorteil sein kann.
Vergleich Tagesgeld vs. Geldmarkt-ETF: Das Tagesgeld punktet mit dem niedrigeren Steuersatz und der Einlagensicherung, der Geldmarkt-ETF mit Marktzinsen ohne Bindung und Verlustausgleichsfähigkeit. Steuerlich nehmen sich beide bei gleichen Bruttozinsen wenig – 25 % vs. 27,5 % machen bei 400 € Zinsen nur 10 € Unterschied.
Gemeinsame Konten & Kinderkonten
Auch bei Gemeinschaftskonten und Sparbüchern von Kindern wird die KESt automatisch einbehalten – einen Weg, Zinsen über Familienmitglieder „steuerfrei zu sammeln“, gibt es mangels Freibetrag nicht. Die Regelbesteuerungsoption kann aber bei Personen ohne sonstiges Einkommen (z. B. Kindern) die einbehaltene KESt zurückbringen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Steuer auf Sparzinsen in Österreich?
Gibt es einen Freibetrag für Zinsen?
Muss ich Zinsen von ausländischen Banken versteuern?
Warum zahle ich auf Anleihen 27,5 %, auf das Sparbuch aber 25 %?
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