Stand 2026 · Österreich

Zinsen & Sparbuch: die 25-%-KEStTagesgeld, Festgeld, ausländische Zinskonten – und der Unterschied zu Anleihen

Für Zinsen aus Geldeinlagen bei Banken gilt der ermäßigte KESt-Satz von 25 % statt 27,5 %. Die Bank behält die Steuer automatisch ein – aus 4 % Zinsen werden netto 3 %. Ohne Freibetrag, ab dem ersten Euro, und ohne Verlustausgleich.

25 % auf Sparbuch, Giro-, Tagesgeld- und Festgeldkonto

Der Sondersatz von 25 % gilt für Zinsen aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten – also Sparbuch, Sparkonto, Girokonto, Tagesgeld und Festgeld. Die österreichische Bank behält die KESt automatisch ein und führt sie ab (Endbesteuerung); in der Steuererklärung taucht davon nichts mehr auf.

10.000 € zu 4,0 % Zinsen p. a. (brutto)400,00 €
− 25 % KESt−100,00 €
Nettozinsen (= 3,0 % p. a.)300,00 €
Tipp: Mit dem KESt-Rechner rechnest du jeden Fall auf dieser Seite in Sekunden selbst nach – Brutto→Netto, Verlustausgleich und Quellensteuer inklusive.

Kein Freibetrag, kein Verlustausgleich

Anders als in Deutschland (Sparerpauschbetrag 1.000 €) gibt es in Österreich keinen Freibetrag – die KESt fällt ab dem ersten Cent Zinsen an. Außerdem sind Sparzinsen vom Verlustausgleich ausgenommen: Verluste aus Aktien oder ETFs mindern die Steuer auf deine Zinsen nicht.

Ausländische Tagesgeld- und Festgeldkonten (Zinsplattformen)

Zinsen von ausländischen Banken – etwa über Plattformen wie Raisin/WeltSparen & Co. – kommen brutto ohne KESt-Abzug an. Steuerfrei sind sie deshalb nicht: Du erklärst sie selbst in der Steuererklärung (Beilage E1kv), besteuert wird ebenfalls mit dem Sondersatz von 25 %. Eine im Ausland einbehaltene Quellensteuer auf Zinsen wird dabei nach DBA angerechnet.

Nicht aufs „Vergessen“ spekulieren: Über den automatischen Informationsaustausch (CRS) melden ausländische Banken deine Kontodaten und Zinserträge an das österreichische Finanzamt.

Achtung, Abgrenzung: Anleihen und Geldmarkt-ETFs sind keine „Zinsen“

Der 25-%-Satz gilt nur für Bankeinlagen. Kupons und Kursgewinne von Anleihen, Erträge von Anleihen- und Geldmarkt-ETFs sowie Zinsen aus P2P-Krediten unterliegen dem normalen Satz von 27,5 %. Dafür nehmen diese Produkte am Verlustausgleich teil – was je nach Situation sogar ein Vorteil sein kann.

Sparbuch, Tagesgeld, Festgeld, Girokonto25 %
Anleihen, Anleihen-/Geldmarkt-ETFs, P2P27,5 %

Vergleich Tagesgeld vs. Geldmarkt-ETF: Das Tagesgeld punktet mit dem niedrigeren Steuersatz und der Einlagensicherung, der Geldmarkt-ETF mit Marktzinsen ohne Bindung und Verlustausgleichsfähigkeit. Steuerlich nehmen sich beide bei gleichen Bruttozinsen wenig – 25 % vs. 27,5 % machen bei 400 € Zinsen nur 10 € Unterschied.

Gemeinsame Konten & Kinderkonten

Auch bei Gemeinschaftskonten und Sparbüchern von Kindern wird die KESt automatisch einbehalten – einen Weg, Zinsen über Familienmitglieder „steuerfrei zu sammeln“, gibt es mangels Freibetrag nicht. Die Regelbesteuerungsoption kann aber bei Personen ohne sonstiges Einkommen (z. B. Kindern) die einbehaltene KESt zurückbringen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Steuer auf Sparzinsen in Österreich?
25 % KESt – der ermäßigte Satz für Geldeinlagen bei Banken (Sparbuch, Giro-, Tagesgeld- und Festgeldkonto). Alle anderen Kapitalerträge, etwa aus Anleihen oder ETFs, werden mit 27,5 % besteuert.
Gibt es einen Freibetrag für Zinsen?
Nein. Anders als in Deutschland (Sparerpauschbetrag 1.000 €) fällt die österreichische KESt ab dem ersten Euro an. Nur über die Regelbesteuerungsoption können Personen mit sehr niedrigem Einkommen die KESt zurückholen.
Muss ich Zinsen von ausländischen Banken versteuern?
Ja. Zinsen ausländischer Banken (z. B. über Zinsplattformen wie Raisin) kommen ohne KESt-Abzug an und müssen selbst per Beilage E1kv erklärt werden – ebenfalls mit 25 %. Über den CRS-Informationsaustausch erfährt das Finanzamt automatisch von diesen Konten.
Warum zahle ich auf Anleihen 27,5 %, auf das Sparbuch aber 25 %?
Der ermäßigte Satz von 25 % gilt nur für Geldeinlagen bei Kreditinstituten. Anleihen, Anleihen- und Geldmarkt-ETFs sowie P2P-Zinsen zählen zu den sonstigen Kapitalerträgen mit 27,5 % – nehmen dafür aber am Verlustausgleich teil, was Sparzinsen nicht tun.
Hinweis: kestrechner.at bietet eine unverbindliche, vereinfachte Orientierung und stellt keine Steuerberatung dar. Die Inhalte beruhen auf der Rechtslage 2026 für Privatanleger in Österreich; individuelle Faktoren und Sonderfälle sind nicht abgebildet. Für verbindliche Auskünfte wende dich an einen Steuerberater oder das Finanzamt. Quellen u. a.: BMF, WKO, oesterreich.gv.at, OeKB.