Für wen sich das lohnt
Die Option zahlt sich aus, wenn dein Durchschnittssteuersatz inklusive der Kapitalerträge unter 27,5 % liegt. Typische Fälle:
- Studierende und Berufseinsteiger mit geringem Jahreseinkommen
- Teilzeitkräfte und Personen in Karenz oder Bildungskarenz
- Pensionistinnen und Pensionisten mit niedriger Pension
- Kinder mit eigenem Sparbuch oder Depot (kein sonstiges Einkommen)
Bis rund 13.500 € Jahreseinkommen beträgt der Tarif 0 % – wer darunter bleibt, bekommt die gesamte einbehaltene KESt zurück.
Beispielrechnung
Eine Studentin verdient 11.000 € im Jahr und hat 3.000 € Kapitalerträge (Dividenden und Kursgewinne), auf die 825 € KESt einbehalten wurden:
Die 3.000 € Kapitalerträge rutschen größtenteils in die Nullzone des Tarifs (bis 13.539 €) und werden nur mit dem kleinen Rest zu 20 % besteuert. Der KESt-Rechner vergleicht beide Varianten automatisch, wenn du die Regelbesteuerungs-Option aktivierst.
Einkommensteuertarif 2026
| Zu versteuerndes Einkommen | Grenzsteuersatz |
|---|---|
| 0 – 13.539 € | 0 % |
| 13.539 – 21.992 € | 20 % |
| 21.992 – 36.458 € | 30 % |
| 36.458 – 70.365 € | 40 % |
| 70.365 – 104.859 € | 48 % |
| 104.859 – 1.000.000 € | 50 % |
| über 1.000.000 € | 55 % |
Die Spielregeln: alles oder nichts
- Die Option gilt einheitlich für sämtliche Kapitalerträge des Jahres – du kannst nicht nur die günstigen Posten in den Tarif holen. Auch endbesteuerte Sparzinsen zählen dann mit.
- Bereits einbehaltene KESt wird voll angerechnet bzw. erstattet – schlechter als mit der Pauschale stellst du dich durch den Antrag nie, denn das Finanzamt wendet die Regelbesteuerung nur an, wenn sie günstiger ist.
- Angerechnete ausländische Quellensteuer bleibt berücksichtigt.
So beantragst du die Regelbesteuerung
Im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung über FinanzOnline: Kapitalerträge in der Beilage E1kv erfassen und die Regelbesteuerungsoption ankreuzen. Das geht bis zu fünf Jahre rückwirkend – wer also seit Jahren als Geringverdiener KESt zahlt, kann sich mehrere Jahre auf einmal erstatten lassen. Belege (Steuerreporting der Bank) bereithalten.