Stand 2026 · Österreich

Die RegelbesteuerungsoptionWann der Einkommensteuertarif die 27,5 % KESt schlägt

Kapitalerträge werden normalerweise pauschal mit 27,5 % (bzw. 25 %) endbesteuert. Liegt dein persönlicher Steuersatz darunter, kannst du per Regelbesteuerungsoption stattdessen den progressiven Einkommensteuertarif wählen – und dir die zu viel einbehaltene KESt vom Finanzamt zurückholen.

Für wen sich das lohnt

Die Option zahlt sich aus, wenn dein Durchschnittssteuersatz inklusive der Kapitalerträge unter 27,5 % liegt. Typische Fälle:

Bis rund 13.500 € Jahreseinkommen beträgt der Tarif 0 % – wer darunter bleibt, bekommt die gesamte einbehaltene KESt zurück.

Tipp: Mit dem KESt-Rechner rechnest du jeden Fall auf dieser Seite in Sekunden selbst nach – Brutto→Netto, Verlustausgleich und Quellensteuer inklusive.

Beispielrechnung

Eine Studentin verdient 11.000 € im Jahr und hat 3.000 € Kapitalerträge (Dividenden und Kursgewinne), auf die 825 € KESt einbehalten wurden:

Einbehaltene KESt (27,5 % von 3.000 €)825,00 €
Einkommensteuer auf 14.000 € statt 11.000 €≈ 92,00 €
Erstattung durch Regelbesteuerung≈ 733,00 €

Die 3.000 € Kapitalerträge rutschen größtenteils in die Nullzone des Tarifs (bis 13.539 €) und werden nur mit dem kleinen Rest zu 20 % besteuert. Der KESt-Rechner vergleicht beide Varianten automatisch, wenn du die Regelbesteuerungs-Option aktivierst.

Einkommensteuertarif 2026

Zu versteuerndes EinkommenGrenzsteuersatz
0 – 13.539 €0 %
13.539 – 21.992 €20 %
21.992 – 36.458 €30 %
36.458 – 70.365 €40 %
70.365 – 104.859 €48 %
104.859 – 1.000.000 €50 %
über 1.000.000 €55 %

Die Spielregeln: alles oder nichts

So beantragst du die Regelbesteuerung

Im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung über FinanzOnline: Kapitalerträge in der Beilage E1kv erfassen und die Regelbesteuerungsoption ankreuzen. Das geht bis zu fünf Jahre rückwirkend – wer also seit Jahren als Geringverdiener KESt zahlt, kann sich mehrere Jahre auf einmal erstatten lassen. Belege (Steuerreporting der Bank) bereithalten.

Auch fürs Kind möglich: Für Minderjährige mit eigenem Depot oder Sparbuch können die Eltern die Veranlagung einreichen und die KESt zurückholen – mangels sonstigen Einkommens meist zur Gänze.

Häufige Fragen

Was ist die Regelbesteuerungsoption?
Ein Antrag in der Steuererklärung, Kapitalerträge statt mit den pauschalen 27,5 % (bzw. 25 %) zum progressiven Einkommensteuertarif zu versteuern. Bereits einbehaltene KESt wird angerechnet und gegebenenfalls erstattet.
Wann lohnt sich die Regelbesteuerung?
Wenn dein Durchschnittssteuersatz inklusive Kapitalerträge unter 27,5 % liegt – typisch bei Studierenden, Teilzeitkräften, niedrigen Pensionen oder Kindern mit eigenem Depot. Bis rund 13.500 € Jahreseinkommen ist der Tarif 0 %, dann gibt es die gesamte KESt zurück.
Kann ich durch den Antrag schlechter aussteigen?
Nein. Das Finanzamt wendet die Regelbesteuerung nur an, wenn sie für dich günstiger ist als die Endbesteuerung – im schlechtesten Fall bleibt alles beim Alten. Wichtig ist nur: Die Option gilt einheitlich für alle Kapitalerträge des Jahres.
Wie und wo beantrage ich die Regelbesteuerung?
In der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung über FinanzOnline: Beilage E1kv ausfüllen und die Regelbesteuerungsoption ankreuzen. Der Antrag ist bis zu fünf Jahre rückwirkend möglich.
Funktioniert das auch für das Sparbuch meines Kindes?
Ja. Für Minderjährige ohne sonstiges Einkommen können die Eltern eine Veranlagung einreichen und die auf Zinsen einbehaltene KESt über die Regelbesteuerungsoption zurückholen – meist in voller Höhe.
Hinweis: kestrechner.at bietet eine unverbindliche, vereinfachte Orientierung und stellt keine Steuerberatung dar. Die Inhalte beruhen auf der Rechtslage 2026 für Privatanleger in Österreich; individuelle Faktoren und Sonderfälle sind nicht abgebildet. Für verbindliche Auskünfte wende dich an einen Steuerberater oder das Finanzamt. Quellen u. a.: BMF, WKO, oesterreich.gv.at, OeKB.