Stand 2026 · Österreich

Verlustausgleich bei der KEStGewinne mit Verlusten gegenrechnen und Steuer zurückholen

Realisierte Verluste aus Wertpapieren und Krypto mindern deine steuerpflichtigen Gewinne desselben Kalenderjahres – die 27,5 % KESt fällt nur auf den Saldo an. Wer das ignoriert, verschenkt oft mehrere hundert Euro pro Jahr.

Das Prinzip – mit Zahlen

Du realisierst im selben Jahr 3.000 € Gewinn aus einem ETF-Verkauf und 1.200 € Verlust aus einer Aktienposition:

KESt ohne Verlustausgleich (27,5 % von 3.000 €)825,00 €
KESt mit Verlustausgleich (27,5 % von 1.800 €)495,00 €
Ersparnis330,00 €

Ausgleichbar sind untereinander: Kursgewinne/-verluste aus Aktien, ETFs, Fonds, Anleihen und Derivaten, Dividenden – und seit 2022 auch Gewinne/Verluste aus Krypto-Neuvermögen.

Tipp: Mit dem KESt-Rechner rechnest du jeden Fall auf dieser Seite in Sekunden selbst nach – Brutto→Netto, Verlustausgleich und Quellensteuer inklusive.

Bei einer Bank: läuft automatisch

Deine österreichische Depotbank führt den Verlustausgleich automatisch durch – über alle deine Einzeldepots und Verrechnungskonten bei dieser Bank, laufend übers Kalenderjahr. Fällt der Verlust zeitlich nach dem Gewinn an, schreibt die Bank bereits einbehaltene KESt wieder gut. Am Jahresende bekommst du eine Verlustausgleichsbescheinigung mit allen Werten.

Ausgenommen sind Gemeinschaftsdepots und Treuhanddepots – dort darf die Bank nicht automatisch ausgleichen.

Mehrere Banken oder Broker: Steuererklärung nötig

Gewinne bei Bank A und Verluste bei Bank B (oder bei einer Krypto-Börse) verrechnet niemand automatisch. Das holst du dir über die Steuererklärung: Beilage E1kv ausfüllen und den Verlustausgleich per Veranlagung beantragen. Wichtig: Dafür musst du nicht in die Regelbesteuerung wechseln – der besondere Steuersatz von 27,5 % bleibt bestehen, du bekommst nur die zu viel einbehaltene KESt zurück. Zeit dafür hast du bis zu fünf Jahre rückwirkend.

Was nicht geht

Praxis-Tipp zum Jahresende: Verluste gezielt realisieren

Sitzt du im Dezember auf hohen realisierten Gewinnen und gleichzeitig auf Buchverlusten, kann es sich lohnen, die Verlustposition noch vor dem 31.12. zu verkaufen – der Verlust senkt sofort die KESt des laufenden Jahres. Ein Rückkauf derselben Position ist in Österreich grundsätzlich zulässig (eine „Wash-Sale-Regel“ wie in den USA gibt es nicht); rein missbräuchliche Gestaltungen ohne wirtschaftlichen Gehalt kann das Finanzamt aber verwerfen. Bedenke außerdem Spesen und mögliche Kursbewegungen zwischen Verkauf und Rückkauf.

Der Verlust zählt nur, wenn er realisiert ist. Buchverluste im Depot bringen steuerlich nichts.

Häufige Fragen

Welche Verluste kann ich mit welchen Gewinnen gegenrechnen?
Innerhalb desselben Kalenderjahres: realisierte Verluste aus Aktien, ETFs, Fonds, Anleihen, Derivaten und Krypto-Neuvermögen mit Kursgewinnen und Dividenden aus diesen Kategorien. Nicht ausgleichbar sind Sparbuch- und Kontozinsen sowie Positionen aus steuerfreiem Altbestand.
Macht meine Bank den Verlustausgleich automatisch?
Ja – innerhalb derselben österreichischen Bank über alle deine Einzeldepots, laufend übers Kalenderjahr. Bereits einbehaltene KESt wird bei später anfallenden Verlusten wieder gutgeschrieben. Ausgenommen sind Gemeinschafts- und Treuhanddepots.
Ich habe Depots bei mehreren Brokern – was muss ich tun?
Den Verlustausgleich über die Steuererklärung beantragen: Beilage E1kv ausfüllen und die Kapitalerträge aller Banken angeben. Der besondere Steuersatz von 27,5 % bleibt dabei erhalten; zu viel einbehaltene KESt wird erstattet. Das geht bis zu fünf Jahre rückwirkend.
Kann ich Verluste ins nächste Jahr mitnehmen?
Nein. Für Privatanleger gibt es keinen Verlustvortrag – was bis zum 31.12. nicht mit Gewinnen verrechnet ist, verfällt steuerlich. Deshalb kann es sinnvoll sein, Gewinne oder Verluste gezielt noch im selben Jahr zu realisieren.
Darf ich eine Verlustposition verkaufen und gleich wieder zurückkaufen?
Grundsätzlich ja – eine Wash-Sale-Regel wie in den USA kennt Österreich nicht. Der Verlust wird steuerlich anerkannt, solange die Gestaltung nicht rein missbräuchlich ohne wirtschaftlichen Gehalt ist. Spesen und das Kursrisiko zwischen Verkauf und Rückkauf solltest du einkalkulieren.
Hinweis: kestrechner.at bietet eine unverbindliche, vereinfachte Orientierung und stellt keine Steuerberatung dar. Die Inhalte beruhen auf der Rechtslage 2026 für Privatanleger in Österreich; individuelle Faktoren und Sonderfälle sind nicht abgebildet. Für verbindliche Auskünfte wende dich an einen Steuerberater oder das Finanzamt. Quellen u. a.: BMF, WKO, oesterreich.gv.at, OeKB.