So funktioniert die Anrechnung
Österreich rechnet ausländische Quellensteuer nach den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit maximal 15 % auf die 27,5 % KESt an. Es bleiben also mindestens 12,5 % österreichische KESt. Behält das Ausland mehr als 15 % ein, ist der übersteigende Teil in Österreich nicht anrechenbar – er ist zunächst verloren und nur im Quellenstaat rückforderbar.
Beispiel USA: Mit hinterlegtem W-8BEN behalten die USA genau 15 % ein, Österreich rechnet alles an → Gesamtbelastung exakt 27,5 %, nichts zurückzufordern. Beispiel Schweiz: 35 % Verrechnungssteuer, nur 15 % anrechenbar → ohne Rückforderung liegt die Gesamtbelastung bei 47,5 %.
Überblick nach Ländern
| Land | Quellensteuer | in AT anrechenbar | im Ausland rückforderbar | Gesamt ohne / mit Rückforderung |
|---|---|---|---|---|
| USA (mit W-8BEN) | 15 % | 15 % | – | 27,5 % / 27,5 % |
| Großbritannien | 0 % | – | – | 27,5 % / 27,5 % |
| Niederlande | 15 % | 15 % | – | 27,5 % / 27,5 % |
| Deutschland | 26,375 % | 15 % | 11,375 % | 38,875 % / 27,5 % |
| Schweiz | 35 % | 15 % | 20 % | 47,5 % / 27,5 % |
| Frankreich | bis 30 % | 15 % | bis 15 % | bis 42,5 % / 27,5 % |
| Italien | 26 % | 15 % | 11 % | 38,5 % / 27,5 % |
| Spanien | 19 % | 15 % | 4 % | 31,5 % / 27,5 % |
Frankreich wird von vielen Depotstellen vorab auf den DBA-Satz von 15 % reduziert – dann ist nichts mehr rückzufordern. Die vollständige Tabelle mit Live-Berechnung findest du im KESt-Rechner.
Rückerstattung Schritt für Schritt
- 1. Ansässigkeitsbescheinigung besorgen: Das österreichische Finanzamt bestätigt (Formular ZS-A bzw. direkt am Antragsformular des Quellenstaats), dass du in Österreich steuerlich ansässig bist.
- 2. Antrag des Quellenstaats ausfüllen: Schweiz: elektronisch über das ESTV-Portal (Formular 60); Deutschland: Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), ebenfalls online möglich; Frankreich: über die Depotbank bzw. die französische Finanzverwaltung.
- 3. Belege beilegen: Dividendenabrechnungen deiner Bank (Tax Voucher), aus denen Bruttodividende und einbehaltene Quellensteuer hervorgehen.
- 4. Fristen beachten: Schweiz 3 Jahre, Deutschland 4 Jahre, Frankreich ca. 2 Jahre ab Jahresende der Dividendenzahlung – danach verfällt der Anspruch.
Wann lohnt sich der Aufwand?
Faustregel: Ab etwa 50–100 € rückforderbarem Betrag pro Land und Jahr zahlt sich der Papierkram aus – bei Schweizer Titeln ist das schon bei rund 300–500 € Bruttodividende erreicht (20 % rückforderbar). Anträge lassen sich für mehrere Jahre bündeln, was den Aufwand pro Euro deutlich senkt. Manche Banken bieten den Rückerstattungsservice gegen Gebühr an – vergleiche die Gebühr mit dem Rückforderungsbetrag.
Häufige Fragen
Wie viel ausländische Quellensteuer rechnet Österreich an?
Wie hole ich die Schweizer Verrechnungssteuer zurück?
Was brauche ich für deutsche Dividenden?
Muss ich bei US-Aktien etwas zurückfordern?
Betrifft die Quellensteuer auch meine ETFs?
Mehr verstehen in der kostenlosen Börsenschule
Wie Börse, ETFs und Steuern zusammenhängen – einfach erklärt, mit Übungen und Rechnern: