So funktioniert die Anrechnung
Österreich rechnet ausländische Quellensteuer nach den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit maximal 15 % auf die 27,5 % KESt an. Es bleiben also mindestens 12,5 % österreichische KESt. Behält das Ausland mehr als 15 % ein, ist der übersteigende Teil in Österreich nicht anrechenbar – er ist zunächst verloren und nur im Quellenstaat rückforderbar.
Beispiel USA: Mit hinterlegtem W-8BEN behalten die USA genau 15 % ein, Österreich rechnet alles an → Gesamtbelastung exakt 27,5 %, nichts zurückzufordern. Beispiel Schweiz: 35 % Verrechnungssteuer, nur 15 % anrechenbar → ohne Rückforderung liegt die Gesamtbelastung bei 47,5 %.
Überblick nach Ländern
| Land | Quellensteuer | in AT anrechenbar | im Ausland rückforderbar | Gesamt ohne / mit Rückforderung |
|---|---|---|---|---|
| USA (mit W-8BEN) | 15 % | 15 % | – | 27,5 % / 27,5 % |
| Großbritannien | 0 % | – | – | 27,5 % / 27,5 % |
| Niederlande | 15 % | 15 % | – | 27,5 % / 27,5 % |
| Deutschland | 26,375 % | 15 % | 11,375 % | 38,875 % / 27,5 % |
| Schweiz | 35 % | 15 % | 20 % | 47,5 % / 27,5 % |
| Frankreich | bis 30 % | 15 % | bis 15 % | bis 42,5 % / 27,5 % |
| Italien | 26 % | 15 % | 11 % | 38,5 % / 27,5 % |
| Spanien | 19 % | 15 % | 4 % | 31,5 % / 27,5 % |
Frankreich wird von vielen Depotstellen vorab auf den DBA-Satz von 15 % reduziert – dann ist nichts mehr rückzufordern. Die vollständige Tabelle mit Live-Berechnung findest du im KESt-Rechner.
Rückerstattung Schritt für Schritt
- 1. Ansässigkeitsbescheinigung besorgen: Das österreichische Finanzamt bestätigt (Formular ZS-A bzw. direkt am Antragsformular des Quellenstaats), dass du in Österreich steuerlich ansässig bist.
- 2. Antrag des Quellenstaats ausfüllen: Schweiz: elektronisch über das ESTV-Portal (Formular 60); Deutschland: Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), ebenfalls online möglich; Frankreich: über die Depotbank bzw. die französische Finanzverwaltung.
- 3. Belege beilegen: Dividendenabrechnungen deiner Bank (Tax Voucher), aus denen Bruttodividende und einbehaltene Quellensteuer hervorgehen.
- 4. Fristen beachten: Schweiz 3 Jahre, Deutschland 4 Jahre, Frankreich ca. 2 Jahre ab Jahresende der Dividendenzahlung – danach verfällt der Anspruch.
Wann lohnt sich der Aufwand?
Faustregel: Ab etwa 50–100 € rückforderbarem Betrag pro Land und Jahr zahlt sich der Papierkram aus – bei Schweizer Titeln ist das schon bei rund 300–500 € Bruttodividende erreicht (20 % rückforderbar). Anträge lassen sich für mehrere Jahre bündeln, was den Aufwand pro Euro deutlich senkt. Manche Banken bieten den Rückerstattungsservice gegen Gebühr an – vergleiche die Gebühr mit dem Rückforderungsbetrag.