Stand 2026 · Österreich

Ausländische Quellensteuer zurückholenAnrechnung, Rückerstattung und wann sich der Aufwand lohnt

Bei Dividenden ausländischer Aktien behält der Quellenstaat Steuer ein, bevor Österreich seine KESt rechnet. Bis zu 15 Prozentpunkte werden automatisch angerechnet – alles darüber holst du dir nur per Rückerstattungsantrag im Ausland zurück. Bei Schweizer und deutschen Aktien geht es dabei schnell um relevante Beträge.

So funktioniert die Anrechnung

Österreich rechnet ausländische Quellensteuer nach den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit maximal 15 % auf die 27,5 % KESt an. Es bleiben also mindestens 12,5 % österreichische KESt. Behält das Ausland mehr als 15 % ein, ist der übersteigende Teil in Österreich nicht anrechenbar – er ist zunächst verloren und nur im Quellenstaat rückforderbar.

Beispiel USA: Mit hinterlegtem W-8BEN behalten die USA genau 15 % ein, Österreich rechnet alles an → Gesamtbelastung exakt 27,5 %, nichts zurückzufordern. Beispiel Schweiz: 35 % Verrechnungssteuer, nur 15 % anrechenbar → ohne Rückforderung liegt die Gesamtbelastung bei 47,5 %.

Überblick nach Ländern

LandQuellensteuerin AT anrechenbarim Ausland rückforderbarGesamt ohne / mit Rückforderung
USA (mit W-8BEN)15 %15 %27,5 % / 27,5 %
Großbritannien0 %27,5 % / 27,5 %
Niederlande15 %15 %27,5 % / 27,5 %
Deutschland26,375 %15 %11,375 %38,875 % / 27,5 %
Schweiz35 %15 %20 %47,5 % / 27,5 %
Frankreichbis 30 %15 %bis 15 %bis 42,5 % / 27,5 %
Italien26 %15 %11 %38,5 % / 27,5 %
Spanien19 %15 %4 %31,5 % / 27,5 %

Frankreich wird von vielen Depotstellen vorab auf den DBA-Satz von 15 % reduziert – dann ist nichts mehr rückzufordern. Die vollständige Tabelle mit Live-Berechnung findest du im KESt-Rechner.

Rückerstattung Schritt für Schritt

Wann lohnt sich der Aufwand?

Faustregel: Ab etwa 50–100 € rückforderbarem Betrag pro Land und Jahr zahlt sich der Papierkram aus – bei Schweizer Titeln ist das schon bei rund 300–500 € Bruttodividende erreicht (20 % rückforderbar). Anträge lassen sich für mehrere Jahre bündeln, was den Aufwand pro Euro deutlich senkt. Manche Banken bieten den Rückerstattungsservice gegen Gebühr an – vergleiche die Gebühr mit dem Rückforderungsbetrag.

Alternative für Bequeme: Wer sich den Prozess ersparen will, bevorzugt Dividendenzahler aus Ländern ohne Rückforderungsbedarf – USA (mit W-8BEN), Großbritannien oder Niederlande – oder hält ausländische Aktien über ETFs, bei denen die Quellensteuer auf Fondsebene bereits optimiert ist.

Häufige Fragen

Wie viel ausländische Quellensteuer rechnet Österreich an?
Maximal 15 Prozentpunkte auf die 27,5 % KESt – unabhängig davon, wie viel der Quellenstaat tatsächlich einbehält. In Österreich bleiben dann 12,5 % KESt fällig. Alles über 15 % musst du im Quellenstaat zurückfordern.
Wie hole ich die Schweizer Verrechnungssteuer zurück?
Von den 35 % Schweizer Verrechnungssteuer sind 20 Prozentpunkte rückforderbar. Der Antrag läuft elektronisch über das Portal der Eidgenössischen Steuerverwaltung (Formular 60), mit Ansässigkeitsbescheinigung des österreichischen Finanzamts und den Dividendenabrechnungen. Frist: 3 Jahre ab Ende des Jahres der Dividende.
Was brauche ich für deutsche Dividenden?
Deutschland behält 26,375 % ein (25 % Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag); 11,375 Prozentpunkte sind rückforderbar. Der Antrag geht an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), mit Ansässigkeitsbescheinigung und Tax Vouchern. Frist: 4 Jahre.
Muss ich bei US-Aktien etwas zurückfordern?
Nein – sofern dein Broker das W-8BEN-Formular hinterlegt hat, behalten die USA nur 15 % ein, die Österreich voll anrechnet. Die Gesamtbelastung liegt dann exakt bei 27,5 %, wie bei einer österreichischen Aktie.
Betrifft die Quellensteuer auch meine ETFs?
In der Regel nicht dich direkt: Bei in Irland domizilierten ETFs fällt die US-Quellensteuer bereits auf Fondsebene mit dem begünstigten Satz von 15 % an. Du selbst versteuerst Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge nur mit der österreichischen KESt.
Hinweis: kestrechner.at bietet eine unverbindliche, vereinfachte Orientierung und stellt keine Steuerberatung dar. Die Inhalte beruhen auf der Rechtslage 2026 für Privatanleger in Österreich; individuelle Faktoren und Sonderfälle sind nicht abgebildet. Für verbindliche Auskünfte wende dich an einen Steuerberater oder das Finanzamt. Quellen u. a.: BMF, WKO, oesterreich.gv.at, OeKB.