Stand 2026 · Österreich

Krypto-Steuer in Österreich 2026Bitcoin, Ether & Co.: was steuerpflichtig ist – und was steuerfrei bleibt

Seit dem 1. März 2022 gehören Kryptowährungen in Österreich zu den Einkünften aus Kapitalvermögen: Realisierte Gewinne und laufende Krypto-Einkünfte unterliegen 27,5 % KESt. Die frühere einjährige Spekulationsfrist gibt es für Neubestände nicht mehr – dafür bleibt Altvermögen dauerhaft steuerfrei.

Der Grundsatz: 27,5 % auf realisierte Gewinne

Verkaufst du Krypto gegen Euro (oder bezahlst damit Waren und Dienstleistungen), ist der Gewinn – Verkaufserlös minus Anschaffungskosten – mit 27,5 % zu versteuern. Eine Behaltefrist, nach der Gewinne steuerfrei würden, existiert für Neuvermögen nicht.

Beispiel: Bitcoin um 5.000 € gekauft, um 8.000 € verkauft → 3.000 € Gewinn → 825 € KESt, 2.175 € netto.

Tipp: Mit dem KESt-Rechner rechnest du jeden Fall auf dieser Seite in Sekunden selbst nach – Brutto→Netto, Verlustausgleich und Quellensteuer inklusive.

Altvermögen: vor dem 1. März 2021 gekauft = steuerfrei

Krypto, das vor dem 1. März 2021 angeschafft wurde, gilt als Altvermögen: Die damalige einjährige Spekulationsfrist ist längst abgelaufen, Kursgewinne daraus sind beim Verkauf komplett steuerfrei – egal wie hoch. Ab dem 1. März 2021 angeschaffte Bestände sind Neuvermögen und fallen unter die 27,5 %.

Dokumentation zählt: Ohne Nachweis des Anschaffungszeitpunkts (Börsen-Export, Wallet-Historie) kannst du die Steuerfreiheit des Altvermögens gegenüber dem Finanzamt schwer belegen.

Krypto-zu-Krypto-Tausch: steuerneutral

Der Tausch einer Kryptowährung in eine andere (auch in Stablecoins) löst keine Steuer aus. Die Anschaffungskosten der hingegebenen Coins wandern auf die neuen weiter – besteuert wird erst, wenn du in Euro (oder Waren/Dienstleistungen) realisierst. Wer von Bitcoin in Ether umschichtet, zahlt also noch nichts.

Staking, Lending, Mining & Airdrops

Staking-Rewardsbei Zufluss steuerfrei, AK = 0 €
Airdrops / Bountiesbei Zufluss steuerfrei, AK = 0 €
Lending-Zinsen27,5 % bei Zufluss
Mining27,5 % bei Zufluss

Staking-Rewards und Airdrops sind beim Erhalt noch nicht steuerpflichtig – sie gelten mit Anschaffungskosten von null als angeschafft. Beim späteren Verkauf ist dann der volle Verkaufserlös steuerpflichtig. Lending-Zinsen und Mining-Erträge sind dagegen schon beim Zufluss laufende Einkünfte mit 27,5 %.

Wer führt die Steuer ab?

Inländische Anbieter (z. B. Bitpanda oder 21bitcoin) müssen seit 1. Jänner 2024 die KESt automatisch einbehalten und abführen – ähnlich wie eine steuereinfache Depotbank. Bei ausländischen Börsen (Binance, Kraken, Coinbase & Co.) und bei Self-Custody-Wallets bist du selbst dran: Gewinne und laufende Einkünfte gehören in die Steuererklärung (Formular E1kv). Über den internationalen Informationsaustausch (ab 2026 zusätzlich DAC8/CARF) erfährt das Finanzamt zunehmend automatisch von Auslandskonten.

Verluste: mit Aktien & ETFs gegenrechenbar

Realisierte Krypto-Verluste (Neuvermögen) kannst du im selben Kalenderjahr mit Gewinnen und Dividenden aus Wertpapieren ausgleichen – und umgekehrt. Das funktioniert börsenübergreifend allerdings nur über die Steuererklärung. Details und Beispiele im Ratgeber Verlustausgleich.

Sonderfall NFTs

NFTs gelten steuerlich nicht als Kryptowährung. Für sie gelten die alten Regeln für Spekulationsgeschäfte: Verkauf innerhalb eines Jahres nach Anschaffung → Gewinn zum progressiven Tarif steuerpflichtig; nach mehr als einem Jahr Behaltedauer steuerfrei.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Krypto-Steuer in Österreich?
27,5 % KESt auf realisierte Gewinne (Verkauf gegen Euro oder Bezahlen mit Krypto) und auf laufende Einkünfte wie Lending-Zinsen oder Mining. Es gibt weder Freibetrag noch Behaltefrist für Neuvermögen.
Ist mein altes Bitcoin-Investment steuerfrei?
Ja, wenn du es vor dem 1. März 2021 gekauft hast (Altvermögen). Dann sind Kursgewinne beim Verkauf komplett steuerfrei. Ab 1. März 2021 gekaufte Coins sind Neuvermögen und werden mit 27,5 % besteuert.
Muss ich beim Tausch von Bitcoin in Ether Steuern zahlen?
Nein. Der Tausch Krypto-zu-Krypto (auch in Stablecoins) ist steuerneutral – die Anschaffungskosten wandern weiter. Steuer fällt erst beim Verkauf gegen Euro oder beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen an.
Wie werden Staking-Rewards besteuert?
Beim Zufluss noch gar nicht: Sie gelten als mit Anschaffungskosten von null angeschafft. Erst beim späteren Verkauf ist der volle Erlös mit 27,5 % steuerpflichtig. Lending-Zinsen und Mining werden dagegen schon beim Zufluss mit 27,5 % besteuert.
Führt Bitpanda die Steuer automatisch ab?
Ja. Inländische Krypto-Dienstleister müssen seit 1.1.2024 die KESt automatisch einbehalten. Bei ausländischen Börsen wie Binance oder Kraken und bei eigenen Wallets musst du Gewinne selbst per Formular E1kv erklären.
Kann ich Krypto-Verluste steuerlich nutzen?
Ja. Verluste aus Krypto-Neuvermögen sind im selben Kalenderjahr mit Gewinnen und Dividenden aus Aktien, ETFs und anderen Kapitalanlagen ausgleichbar – über die Steuererklärung. Ein Verlustvortrag ins Folgejahr ist nicht möglich.
Hinweis: kestrechner.at bietet eine unverbindliche, vereinfachte Orientierung und stellt keine Steuerberatung dar. Die Inhalte beruhen auf der Rechtslage 2026 für Privatanleger in Österreich; individuelle Faktoren und Sonderfälle sind nicht abgebildet. Für verbindliche Auskünfte wende dich an einen Steuerberater oder das Finanzamt. Quellen u. a.: BMF, WKO, oesterreich.gv.at, OeKB.