Das Grundprinzip: dreimal 27,5 %
Bei ETFs (rechtlich: Investmentfonds) fällt die KESt an drei Stellen an – immer mit 27,5 %, ab dem ersten Euro und ohne Freibetrag:
- Ausschüttungen – die Dividende des ETF, KESt wird direkt einbehalten.
- Ausschüttungsgleiche Erträge (agE) – jährliche Besteuerung einbehaltener Erträge, auch ohne Geldzufluss.
- Verkaufsgewinn – Verkaufserlös minus (steuerlich angepasster) Anschaffungskosten.
Thesaurierende ETFs: jährlich Steuer ohne Auszahlung
Ein Thesaurierer schüttet nichts aus – steuerlich tust du aber so, als hätte er es getan. Einmal jährlich werden die ausschüttungsgleichen Erträge versteuert: im Wesentlichen die im Fonds angefallenen Zinsen und Dividenden plus 60 % der realisierten Kursgewinne des Fonds. Bei einem breiten Aktien-ETF liegen die agE typischerweise grob bei 1–2 % des Kurswerts pro Jahr.
Beispiel: 10.000 € in einem thesaurierenden MSCI-World-ETF, agE laut OeKB-Meldung 150 € → 41,25 € KESt werden vom Verrechnungskonto abgebucht, obwohl du nichts ausbezahlt bekommst.
Wichtig: Die versteuerten agE erhöhen deine steuerlichen Anschaffungskosten. Beim späteren Verkauf wird dadurch nur der noch unversteuerte Teil des Gewinns belastet – es gibt keine Doppelbesteuerung.
Ausschüttende ETFs
Hier behält die depotführende Stelle die 27,5 % KESt direkt von jeder Ausschüttung ein – aus 100 € Ausschüttung werden 72,50 € netto. Zusätzlich kann ein kleiner agE-Rest anfallen, wenn der Fonds nicht alle Erträge ausgeschüttet hat. Unterm Strich sind Thesaurierer und Ausschütter in Österreich steuerlich weitgehend gleichgestellt – anders als in Deutschland gibt es keinen Steuerstundungsvorteil des Thesaurierers auf die laufenden Erträge.
Verkauf: Gewinn × 27,5 %
Beim Verkauf gilt: (Erlös − angepasste Anschaffungskosten) × 27,5 %. Bei Nachkäufen rechnet die Bank mit dem gleitenden Durchschnittspreis aller Käufe. Verluste aus ETF-Verkäufen kannst du im selben Jahr mit anderen Kapitalerträgen gegenrechnen – Details im Ratgeber Verlustausgleich.
Meldefonds vs. Nichtmeldefonds
Ein Meldefonds meldet seine steuerlichen Werte an die Österreichische Kontrollbank (OeKB) – die Besteuerung erfolgt dann exakt. Praktisch alle großen UCITS-ETFs (iShares, Vanguard, Xtrackers, Amundi & Co.) sind Meldefonds; prüfen kannst du das in der Fondsliste auf my.oekb.at.
Bei einem Nichtmeldefonds wird pauschal und meist deutlich nachteilig besteuert: 90 % des Jahreswertzuwachses, mindestens aber 10 % des Rücknahmepreises zum Jahresende – und zwar jedes Jahr, selbst in Verlustjahren. Solche Fonds gehören für österreichische Privatanleger in der Regel nicht ins Depot.
Steuereinfacher Broker oder selbst erklären?
Bei einem steuereinfachen Broker (österreichische depotführende Stelle, z. B. Flatex, DADAT, Erste Bank/George, easybank, Trade Republic) passiert das alles automatisch: agE, Ausschüttungen, Verkäufe, Verlustausgleich. Bei ausländischen Brokern wie Interactive Brokers oder Trading 212 musst du sämtliche Werte selbst anhand der OeKB-Daten ermitteln und per Formular E1kv erklären – gerade bei Thesaurierern über viele Jahre ist das fehleranfällig und mühsam.
Welche steuereinfachen Anbieter fürs ETF-Depot am günstigsten sind, zeigt der unabhängige Vergleich auf etfdepot.at.
Quellensteuer bei ETFs: meist kein Thema für dich
Bei in Irland domizilierten ETFs (der Standard bei US-lastigen Welt-ETFs) fällt die US-Quellensteuer bereits auf Fondsebene mit dem begünstigten Satz von 15 % an – du selbst brauchst kein W-8BEN und bekommst mit deiner KESt keine zusätzliche Quellensteuer verrechnet. Die Quellensteuer-Thematik betrifft vor allem Direktdividenden ausländischer Einzelaktien.