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ETF-Steuer in Österreich 2026Thesaurierend, ausschüttend, Meldefonds – so versteuerst du ETFs richtig

ETFs unterliegen in Österreich der Kapitalertragsteuer von 27,5 % – auf Ausschüttungen, auf jährliche „ausschüttungsgleiche Erträge“ und auf den Gewinn beim Verkauf. Was das konkret heißt, hängt davon ab, ob dein ETF thesauriert oder ausschüttet und ob er Meldefonds ist.

Das Grundprinzip: dreimal 27,5 %

Bei ETFs (rechtlich: Investmentfonds) fällt die KESt an drei Stellen an – immer mit 27,5 %, ab dem ersten Euro und ohne Freibetrag:

Tipp: Mit dem KESt-Rechner rechnest du jeden Fall auf dieser Seite in Sekunden selbst nach – Brutto→Netto, Verlustausgleich und Quellensteuer inklusive.

Thesaurierende ETFs: jährlich Steuer ohne Auszahlung

Ein Thesaurierer schüttet nichts aus – steuerlich tust du aber so, als hätte er es getan. Einmal jährlich werden die ausschüttungsgleichen Erträge versteuert: im Wesentlichen die im Fonds angefallenen Zinsen und Dividenden plus 60 % der realisierten Kursgewinne des Fonds. Bei einem breiten Aktien-ETF liegen die agE typischerweise grob bei 1–2 % des Kurswerts pro Jahr.

Beispiel: 10.000 € in einem thesaurierenden MSCI-World-ETF, agE laut OeKB-Meldung 150 € → 41,25 € KESt werden vom Verrechnungskonto abgebucht, obwohl du nichts ausbezahlt bekommst.

Wichtig: Die versteuerten agE erhöhen deine steuerlichen Anschaffungskosten. Beim späteren Verkauf wird dadurch nur der noch unversteuerte Teil des Gewinns belastet – es gibt keine Doppelbesteuerung.

Ausschüttende ETFs

Hier behält die depotführende Stelle die 27,5 % KESt direkt von jeder Ausschüttung ein – aus 100 € Ausschüttung werden 72,50 € netto. Zusätzlich kann ein kleiner agE-Rest anfallen, wenn der Fonds nicht alle Erträge ausgeschüttet hat. Unterm Strich sind Thesaurierer und Ausschütter in Österreich steuerlich weitgehend gleichgestellt – anders als in Deutschland gibt es keinen Steuerstundungsvorteil des Thesaurierers auf die laufenden Erträge.

Verkauf: Gewinn × 27,5 %

Beim Verkauf gilt: (Erlös − angepasste Anschaffungskosten) × 27,5 %. Bei Nachkäufen rechnet die Bank mit dem gleitenden Durchschnittspreis aller Käufe. Verluste aus ETF-Verkäufen kannst du im selben Jahr mit anderen Kapitalerträgen gegenrechnen – Details im Ratgeber Verlustausgleich.

ETF-Anteile, die vor dem 1. April 2012 gekauft wurden (Altbestand), sind beim Verkauf steuerfrei – nur laufende Erträge bleiben steuerpflichtig.

Meldefonds vs. Nichtmeldefonds

Ein Meldefonds meldet seine steuerlichen Werte an die Österreichische Kontrollbank (OeKB) – die Besteuerung erfolgt dann exakt. Praktisch alle großen UCITS-ETFs (iShares, Vanguard, Xtrackers, Amundi & Co.) sind Meldefonds; prüfen kannst du das in der Fondsliste auf my.oekb.at.

Bei einem Nichtmeldefonds wird pauschal und meist deutlich nachteilig besteuert: 90 % des Jahreswertzuwachses, mindestens aber 10 % des Rücknahmepreises zum Jahresende – und zwar jedes Jahr, selbst in Verlustjahren. Solche Fonds gehören für österreichische Privatanleger in der Regel nicht ins Depot.

Steuereinfacher Broker oder selbst erklären?

Bei einem steuereinfachen Broker (österreichische depotführende Stelle, z. B. Flatex, DADAT, Erste Bank/George, easybank, Trade Republic) passiert das alles automatisch: agE, Ausschüttungen, Verkäufe, Verlustausgleich. Bei ausländischen Brokern wie Interactive Brokers oder Trading 212 musst du sämtliche Werte selbst anhand der OeKB-Daten ermitteln und per Formular E1kv erklären – gerade bei Thesaurierern über viele Jahre ist das fehleranfällig und mühsam.

Welche steuereinfachen Anbieter fürs ETF-Depot am günstigsten sind, zeigt der unabhängige Vergleich auf etfdepot.at.

Quellensteuer bei ETFs: meist kein Thema für dich

Bei in Irland domizilierten ETFs (der Standard bei US-lastigen Welt-ETFs) fällt die US-Quellensteuer bereits auf Fondsebene mit dem begünstigten Satz von 15 % an – du selbst brauchst kein W-8BEN und bekommst mit deiner KESt keine zusätzliche Quellensteuer verrechnet. Die Quellensteuer-Thematik betrifft vor allem Direktdividenden ausländischer Einzelaktien.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Steuer auf ETFs in Österreich?
27,5 % Kapitalertragsteuer – auf Ausschüttungen, auf die jährlichen ausschüttungsgleichen Erträge und auf den Gewinn beim Verkauf. Einen Freibetrag gibt es nicht.
Muss ich einen thesaurierenden ETF jedes Jahr versteuern?
Ja. Die ausschüttungsgleichen Erträge (im Fonds angefallene Zinsen und Dividenden plus 60 % der realisierten Fonds-Kursgewinne) werden jährlich mit 27,5 % besteuert, auch ohne Auszahlung. Die versteuerten Beträge erhöhen deine Anschaffungskosten, sodass beim Verkauf keine Doppelbesteuerung entsteht.
Was ist ein Meldefonds?
Ein Fonds, der seine steuerlichen Daten an die Österreichische Kontrollbank (OeKB) meldet – dann wird exakt besteuert. Nichtmeldefonds werden pauschal besteuert: 90 % des Jahreswertzuwachses, mindestens 10 % des Jahresendwerts, jedes Jahr. Fast alle großen UCITS-ETFs sind Meldefonds.
Thesaurierend oder ausschüttend – was ist in Österreich steuerlich besser?
Steuerlich sind beide weitgehend gleichgestellt, weil Thesaurierer über die ausschüttungsgleichen Erträge jährlich mitbesteuert werden. Die Wahl ist daher vor allem eine Frage der Bequemlichkeit (automatisches Reinvestieren vs. Cashflow), nicht der Steuerersparnis.
Welche Broker rechnen die ETF-Steuer automatisch ab?
Steuereinfache Broker mit österreichischer Steuerabwicklung, etwa Flatex, DADAT, Erste Bank (George), easybank oder Trade Republic. Bei ausländischen Brokern (z. B. Interactive Brokers, Trading 212) musst du agE, Ausschüttungen und Verkäufe selbst per Formular E1kv erklären. Einen Konditionen-Vergleich findest du auf etfdepot.at.
Hinweis: kestrechner.at bietet eine unverbindliche, vereinfachte Orientierung und stellt keine Steuerberatung dar. Die Inhalte beruhen auf der Rechtslage 2026 für Privatanleger in Österreich; individuelle Faktoren und Sonderfälle sind nicht abgebildet. Für verbindliche Auskünfte wende dich an einen Steuerberater oder das Finanzamt. Quellen u. a.: BMF, WKO, oesterreich.gv.at, OeKB.